Anschlussfinanzierung

  • Bessere Konditionen
  • Mehr finanzieller Spielraum
  • Mehr Flexibilität und Zinssicherheit
  • Schnelle und kostenfreie Abwicklung
  • Professionelle Beratung und verständliche Aufklärung

Anschlussfinanzierung

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Die Zinsbindung endet, wie geht es weiter?

Bei den meisten Kunden wird bei Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung, Umschuldung oder ein Forwarddarlehen notwendig.

Ihre Anschlussfinanzierung:

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Anschlussfinanzierung, Umschuldung, Forwarddarlehen:
Ein Vorhaben, drei Begriffe – und was sie unterscheidet

Als Anschlussfinanzierung (Prolongation) wird die Darlehensverlängerung bei Ihrer bisherigen Bank bezeichnet. Wenn sich Ihre Finanzierung dem Zinsbindungsende nährt, wird und muss Ihnen Ihr derzeitiges Kreditinstitut ein Vorschlag für eine Anschlussfinanzierung unterbreiten. Spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Finanzierung sollte Ihnen dieses Angebot vorliegen. Immer häufiger werden diese Angebote auch wesentlich früher unterbreitet.
Diese Variante ist für Sie mit dem geringsten Aufwand verbunden, denn meist kommt die Anschlussfinanzierung, ohne Einreichung weiterer Unterlagen einzig durch Annahme des Angebotes zustande.

Von einer Umschuldung spricht man dann, wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung bei einem anderen Institut weiterführen. D. h. das neue Kreditinstitut übernimmt die Darlehen und Sicherheiten des vorherigen Institutes und übernimmt mit Ablauf der Zinsbindung die Verbindlichkeiten beim alten Institut. Es schuldet damit das Darlehen um! Diese Variante ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden, denn dem neuen Institut müssen aktuelle Bonitäts- und Objektunterlagen zur vorherigen Kreditentscheidung eingereicht werden. Das dieser Aufwand aber mehr als lohnenswert sein kann, können Sie in der nächsten Rubrik nachlesen. Und der Aufwand wird natürlich erst dann fällig, wenn man ein Institut gefunden hat, dass einem eine bessere Anschlussfinanzierung anbietet.

Ein Forwarddarlehen ermöglicht es Ihnen, sich bereits bis zu 66 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Zinsbindung das derzeitige Zinsniveau für Ihre Anschlussfinanzierung zu sichern. Dieses Darlehen kann sowohl bei Ihrem aktuellen Finanzinstitut als auch bei einer alternativen Bank abgeschlossen werden.

Was ist der Forward-Aufschlag?
Der Forward-Aufschlag ist ein geringer Zinszuschlag, der auf Ihre aktuelle Kondition aufgerechnet wird, um Ihnen die gewünschte Zins- und Planungssicherheit zu garantieren. Dieser Aufschlag variiert je nach Institut und liegt zwischen 0,01% und 0,05% pro Monat der Forwardzeit.
Berechnung des Forward-Aufschlags: Die Forwardzeit definiert die Anzahl der Monate zwischen der Unterzeichnung Ihres Forwarddarlehensvertrags und dem Zeitpunkt der Auszahlung. Bei einem Forward-Aufschlag von 0,01% und einer Forwardzeit von 36 Monaten ergibt sich beispielsweise ein Zinsaufschlag von insgesamt 0,36%.

Wann ist ein Forwarddarlehen sinnvoll?
Ein Forwarddarlehen empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie in der Zukunft mit steigenden Zinsen rechnen. Es bietet Ihnen frühzeitige und langfristige Planungssicherheit – eine wertvolle Option in einem unsicheren Zinsumfeld.

Was für die Anschlussfinanzierung wichtig ist!

Wir möchten Sie noch auf ein wichtiges k.o.–Kriterium Hinweisen. Alle Kreditinstitute verlangen inzwischen zur Bonitätsprüfung für eine Umschuldung oder ein Forwarddarlehen, die Jahreskontoauszüge mindestens vom letzten Jahr teilweise aber auch bis zu 3 zurück.

Die meisten Jahreskontoauszüge enthalten eine Übersicht der monatlichen Buchungen (Zins und Tilgung) und den Restsaldo zum Jahresende. Sollten auf den einzureichenden Jahreskontoauszüge Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverhalten, wie Rücklastschriften nicht gezahlte Monatsraten u. a. ersichtlich sein, wird eine Umschuldung oder ein Forwarddarlehen in den allermeisten Fälle abgelehnt oder sind nur mit deutlichen Zinsaufschlägen realisierbar. Im Extremfall kann es bei wiederholten Unregelmäßigkeiten selbst bei Ihrem derzeitigen Kreditinstitut zu Schwierigkeiten führen.