Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Bis zu 21.000 € Zuschuss für den Kauf und den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung!
Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind ab sofort antragsberechtigt.
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 € begrenzt. Der anrechenbare Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und den nachfolgenden, weiteren möglichen Bonusstufen zusammen und ist auf max. 70% begrenzt.
- Grundförderung 30%
- Klimageschwindigkeitsbonus 20%
- Einkommensbonus 30%
- Effizienzbonus 5% (nur für Wärmepumpen)
Eigentümerinnen und Eigentümer von MFH und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sollen planmäßig ab Ende Mai 2024 und ab August 2024 sollen dann auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in WEGs mit Maßnahmen am Sondereigentum antragsberechtigt sein.
Nutzen Sie diese attraktive Förderung um Ihr Objekt fit für die Zukunft zu machen. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der KfW oder direkt bei mir.